Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit nutzen

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Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit nutzen – Den Beruf flexibel gestalten
Das Berufsleben flexibler zu gestalten ist für viel Arbeitnehmer mit und ohne Kinder immer wichtiger geworden, und das nicht bloß, weil sie Familie haben, für die sie sich Zeit nehmen wollen. Manchmal gibt es konkrete Verpflichtungen, wie die Pflege eines Angehörigen, die Arbeitnehmer in die Teilzeitarbeit drängen. Wie Sie Ihren Arbeitgeber davon überzeugen können, die Wochenstunden zu verringern und Ihrem Wunsch nach Teilzeit zu entsprechen, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Wie Eltern mit Teilzeit den Beruf flexibel gestalten
Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber Ihrem Wunsch bzw. dem Antrag nach Teilzeit zwar nicht immer zustimmen. Unter gewissen Voraussetzungen hat jedoch jeder Angestellte das Recht, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Das wird seit 2001 im Teilzeit— und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.
Wenn Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen möchten, um sich stärker Ihren Kindern oder Ihren pflegebedürftigen Eltern widmen zu können oder um vor Ihrem Ruhestand langsam etwas kürzer zu treten, können Sie auf zunehmend mehr gesetzliche Ansprüche pochen.
Das jüngste Gesetz hierzu ist das zur Brückenteilzeit, das seit dem 1.1.2019 gilt. Aber auch Elternzeit und Pflegezeit sind gute Instrumente, die einem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, um in Teilzeit arbeiten zu können.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten der Elternteilzeit, damit Sie Ihre beruflichen und privaten Pflichten optimal in Einklang bringen können. Wir sagen Ihnen konkret, welche Rechtsansprüche Sie haben, und geben Ihnen praktische Hinweise, wie Sie diese am besten umsetzen. Außerdem lesen Sie bei uns, wie sich Ihr geringerer Verdienst auf Ihre Steuer auswirkt und welche Vorteile Sie davon haben können.

Elternzeit und Familienzeit richtig nutzen
Mit dem Tag, an dem Sie Eltern werden, steht Ihnen Elternzeit zu. Aber auch die Elternzeit, wie auch das Elterngeld, müssen Sie beantragen. Wie lange steht Ihnen Elternzeit zu und für welchen Zeitraum wollen Sie Elternzeit beantragen? Sollten Sie gemeinschaftlich Ihre Elternzeit in Anspruch nehmen oder zeitversetzt? Welche Regelungen sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber treffen, um nach der Elternzeit wieder voll in den Job einsteigen zu können? Wie viele Stunden dürfen Sie während der Elternzeit arbeiten und können trotzdem noch Elterngeld beziehen?
Wollen Sie unabhängig von der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, dann können Sie unter Umständen auch Familienteilzeit beantragen. Auf welche Branchen und Tarifverträge die Bestimmungen der Familienteilzeit zutreffen, wie sie beantragt wird und wie lange sie genutzt werden kann, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Was müssen Sie für Ihre Steuern in der Elternzeit beachten?
Ihr Altersteilzeitlohn wird normal versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Begünstigt sind aber die Aufstockungsleistungen Ihres Arbeitgebers. Beim Vergleich Ihres Nettogehalts bei Altersteilzeit und bei Vollzeit sollten Sie Folgendes beachten: Der Aufstockungsbetrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Daraus resultiert eine höhere Besteuerung Ihrer übrigen Einkünfte. Diese steuerliche Mehrbelastung wird nicht bereits bei den monatlichen Lohnabrechnungen berücksichtigt, sondern erst in der Steuererklärung nach Ablauf des Jahres. Deshalb kann es dann zu einer Steuernachzahlung kommen.
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222 Druckseiten
Ursprüngliche Veröffentlichung
2020
Jahr der Veröffentlichung
2020
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