Das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) zählt zu den in der Rechtspraxis bedeutsamen Kommunalgesetzen. Das seit 1974 bestehende Gesetz wurde nun im Rahmen der umfassenden Novellierung des Kommunalrechts in Baden-Württemberg geändert. Die interkommunale Zusammenarbeit wurde dabei u.a. um die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts erweitert. Damit ergeben sich nun völlig neue Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit. Diese Kurzkommentierung erläutert die neue Rechtslage und unterstützt die Gemeinden bei der Realisierung interkommunaler Zusammenarbeit.