Seit Einführung des ersten internetfähigen Funkstandards 3G (UMTS) wurde das amtliche Berechnungsverfahren für Sicherheitsabstände schon mindestens zweimal nachgeschärft. Aus diesem Grund ist die Feldstärkenexposition von Anwohnern und anderen Personen in unmittelbarer Nähe von Funkanlagen heutzutage ungleich höher als in der Anfangsphase der modernen, internetfähigen Mobilfunktechnik. Das allen gültigen Rechtsnormen widersprechende, im Buch dokumentierte Göttinger Verwaltungsgerichtsurteil schafft deshalb einen in hohem Maße gefährlichen Präzedenzfall. Denn das Urteil befreit Netzbetreiber und Aufsichtsbehörde nicht nur auf unzulässige Art und Weise von eindeutigen Vorgaben des Gesetzgebers, sondern auch von unbedingt notwendigen Anforderungen des Immissionsschutzes und der Personensicherheit: Falsche Höhenangaben zum Beispiel sind von der Sache her gleichbedeutend mit falschen Sicherheitsabständen. Sollten derartige Urteilssprüche zukünftig Schule machen, dürfte in Deutschland niemand mehr vor Grenzwertüberschreitungen elektromagnetischer Hochfrequenzstrahlung sicher sein — ob vorübergehend oder dauerhaft. Die Verantwortung, dies zu verhindern, liegt bei der Göttinger Staatsanwaltschaft. Erfahrungsbericht eines Anwohners mit zahlreichen Statements von offizieller Seite und 14, teils farbigen Abbildungen.