Der Heidelberger Kommentar bietet mit seinem interdisziplinären Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft eine praxisorientierte und ausgewogene Kommentierung der StPO, die das Strafverfahren aus jedem Blickwinkel betrachtet.
— Die Erläuterungen orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, gehen aber ausführlich auf strittige Fragen ein, bieten Argumentationshilfen und zeigen Alternativen auf.
— Die Kommentierung legt stärkeres Augenmerk auf die Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Position des Beschuldigten, was insbesondere für die Verteidigung interessante Ansätze bietet.
— Die Europäische Menschenrechtskonvention beeinflusst zunehmend Auslegung und Anwendung des Strafprozessrechts. Deshalb sind die Vorschriften der EMRK nicht in einen Anhang “verbannt”, sondern vielmehr wird ihr bedeutendes Argumentationspotential nutzergerecht in die StPO-Kommentierung eingebettet.
— In immer stärkerem Maße ist Strafverfolgung grenzüberschreitend angelegt. Die Neuauflage berücksichtigt deshalb dort, wo es erforderlich ist, die neuen Entwicklungen im internationalen Rechtshilfeverkehr.
— Auf Besonderheiten in Wirtschaftsstrafsachen wird in der Kommentierung der jeweiligen Vorschriften gesondert hingewiesen.
— Neu: Praxisorientierte Kommentierung von wichtigen GVG-Vorschriften!
Die Neuauflage berücksichtigt bereits alle aktuellen StPO-Reformen z.B.:
— Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (StrVermAbRefG) v. 13.4.2017
— Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (EAJEGuERVFöG) v. 5.7.2017
— Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (StrVfAusgG) v. 17.8.2017