Hans-Peter Schauwecker Die GmbH-Geschäftsführung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Das hat für die Geschäftsführung der GmbH weitreichende Folgen, die es zu beachten gilt. Besonders sind die Haftungsrisiken, sowohl von GmbH-Geschäftsführern als auch von Gesellschaftern, und die Regelungen für den Fall einer drohenden Insolvenz wichtiges Grundwissen für die Geschäftsführung einer GmbH.