Dietmar Kettler

Recht für Radfahrer

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Die StVO ist seit der zweiten Auflage von „Recht für Radfahrer“ mehrere mal geändert worden, die Änderungen betrafen größtenteils jedoch nur den Autoverkehr und die Befugnisse der Behörden. Größere Änderungen in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Radfahrer hat es nicht gegeben.
Mit der Novelle zum 1. April 2013 wollte der Verkehrsminister Verkehrszeichen in der bis zum 30. Juni 1992 geltenden Fassung wiederbeleben, die allenfalls von sehr gut sortierten Verkehrsrechtsanwälten und einigen wenigen Antiquariaten recherchiert werden können. Das Vorhaben ist jedoch misslungen; die in ihrer Gültigkeit abgelaufenen Schilder bleiben daher ungültig. Das betrifft auch zahlreiche Radwegbeschilderungen.
Im Juli 2013 gab es dann nach jahrelanger Diskussion um die Dynamopflicht noch plötzlichen Tätigkeitsdrang bei Bundesrat und Bundesverkehrsministerium, die längst veraltete Pflicht wurde abgeschafft. Aber es wurde eine Regelung verabschiedet, die weder die bisher üblichen Batterie— und Akku-Lichter legalisiert noch technisch sauber definiert, was künftig erlaubt sein soll. Die Neuregelung gilt seit dem 1. August 2013.
Vor allem gab es in großem Umfang neue Rechtsprechung einzuarbeiten. Die Gerichte arbeiten unablässig an einer Art Strickliesl und produzieren und veröffentlichen Urteile zu (fast) allen Themen rund um das Rad. Seit der Vorauflage konnten so auch einige Grundsatzfragen zum Radverkehr gerichtlich geklärt werden.
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357 Druckseiten
Ursprüngliche Veröffentlichung
2014
Jahr der Veröffentlichung
2013
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