Martin Weimann

Kollektiver Rechtsschutz

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Der Dieselskandal hatt der Öffentlichkeit vor Augen geführt, dass Verbraucher und Anleger durch das deutsche Prozessrecht nur unzureichend geschützt sind. Asymmetrische Prozesslagen, die auch ein strukturelles Informationsgefälle mit sich bringen, höhlen die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen der Anspruchsinhaber aus. Abhilfe schafft hier die Einführung einer gemeinsamen Klagemöglichkeit.
Daher hat der Bundestag am 14. Juni 2018 eine Musterfeststellungsklage verabschiedet, die jedoch in vielfältiger Weise das Regelungsziel verfehlt. Der kollektive Rechtsschutz steht somit weiterhin auf der gesetzgeberischen Agenda:
Die Anhörung im Bundestag sowie die 70. Jahrestagung der OLG-Richter halten weiteren Regelungsbedarf fest, der auf den Gesetzgeber zukommen kann. 17.000 Telekom-Klagen sowie zigtausend Dieselgate-Klagen lassen sich ohne eine spürbare Justizentlastung durch eine Gruppenzahlungsklage nicht bewältigen. Das KapMuG tritt am 1. November 2020 außer Kraft. Der »New Deal for Consumers« der Europäischen Kommission geht wohl weiter als die Musterfeststellungsklage. Das Werk stellt für die weitere vorparlamentarische Diskussion einige praxisrelevante Belange zusammen und enthält Handlungsvorschläge für die Rechtspraxis. Die weitere Entwicklung stellt der Autor auf www.kollektiverrechtsschutz.de dar.
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