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Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch — Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz — in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist.

Das Zehnte Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten.

Es bildet zusammen mit dem Ersten und dem Vierten Buch sowie mit den verfahrensrechtlichen Vorschriften in den weiteren besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Jobcenter, der Sozialämter, der Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger, der Unfallversicherungsträger, der Pflegekassen und der Jugendämter und hat daher erhebliche praktische Bedeutung.
129 Druckseiten
Copyright-Inhaber
Bookwire
Ursprüngliche Veröffentlichung
2019
Jahr der Veröffentlichung
2019
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