Erzielen Sie als Selbstständiger Verluste? Grundsätzlich ist das aus steuerlicher Sicht kein Problem. Wenn Sie allerdings über Jahre hinweg nicht aus der Verlustzone herauskommen, wird irgendwann das Finanzamt Ihre Gewinnerzielungsabsicht bestreiten und Ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstufen. Dann werden, manchmal sogar rückwirkend, Verluste steuerlich nicht mehr anerkannt und dürfen nicht mehr mit positiven Einkünften verrechnet werden.
In unserem Beitrag erfahren Sie:
— wie lange üblicherweise Verluste akzeptiert werden;
— was man unter dem Totalgewinn versteht und wie Sie damit Ihre Gewinnerzielungsabsicht beweisen;
— mit welchen weiteren Argumenten Sie den Verdacht der Liebhaberei entkräften können;
— warum Sie bei einer gemischten Tätigkeit besonders aufmerksam sein sollten;
— was die Vorläufigkeit im Steuerbescheid für Sie bedeutet;
— dass trotz steuerlicher Liebhaberei der Vorsteuerabzug möglich ist.