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Verlustabzug bei Immobilien

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Wenn Sie eine Mietimmobilie kaufen oder selbst bauen, werden Sie in den ersten Jahren häufig Verluste einfahren. Denn beim Kauf oder Bau fallen viele Kosten an, bis die Immobilie überhaupt fertig gestellt ist, geschweige denn die ersten Mieteinnahmen fließen. Allerdings sollte sich nach einigen Jahren abzeichnen, dass die Vermietung einen positiven Ertrag abwerfen wird.

Andernfalls wird das Finanzamt früher oder später unterstellen, dass Sie die Immobilie lediglich zur Steuerersparnis angeschafft haben und eigentlich gar nicht die Absicht haben, Einkünfte zu erzielen, sondern Liebhaberei betreiben. Konsequenz: Künftige Verluste erkennt das Finanzamt in diesem Fall nicht mehr an und für die Vergangenheit können die Verluste gestrichen werden, wenn die Steuerbescheide hierzu vorläufig ergangen sind.

Wir sagen Ihnen, anhand welcher Indizien das Finanzamt Liebhaberei unterstellt und wie Sie gegensteuern können. Wir liefern Ihnen mögliche Argumente, um die Verluste zu begründen. Der volle Werbungskostenabzug ist möglich, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Das gilt auch für Altverträge.

In bestimmten Fällen müssen Sie aber eine Totalüberschussprognose erstellen, um das Finanzamt davon zu überzeugen, dass Sie langfristig einen Gewinn erzielen möchten.
Dieses Buch ist zurzeit nicht verfügbar
19 Druckseiten
Ursprüngliche Veröffentlichung
2019
Jahr der Veröffentlichung
2018
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Zitate

  • Mykolahat Zitat gemachtvor 3 Jahren
    Wenn Sie Ihr Objekt aber nach kurzer Vermietungsphase bereits wieder veräußern oder selbst nutzen, drängt sich die Prüfung nach Liebhaberei auf. Es besteht dann die Vermutung, dass die Immobilie bereits in der Absicht angeschafft wurde, diese nicht dauerhaft zur Erzielung von Vermietungseinkünften zu nutzen. Für eine von Anfang an beabsichtigte Selbstnutzung spricht, wenn Sie mit dem Mieter einen zeitlich befristeten Mietvertrag abgeschlossen haben.
  • Mykolahat Zitat gemachtvor 3 Jahren
    Einkunftserzielungsabsicht bedeutet, dass auf Dauer gesehen ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwartet wird. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass dies tatsächlich eintritt, sondern lediglich die realistische Erwartung muss vorhanden sein. Damit soll vermieden werden, dass rein private Interessen in einen steuerlich wirksamen Bereich verlagert werden und so beispielsweise das teure Hobby zu einem Teil über die Steuerersparnis refinanziert wird.
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