Thomas Kurz

Bundesvergabegesetz 2018 kompakt

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Das Bundesvergabegesetz 2018 greift massiv in die Ausführung von Aufträgen ein. Es regelt, wie weit und unter welchen Umständen der Vertragsinhalt nach Auftragserteilung geändert werden darf. Wesentliche Zusatzleistungen, sonstige Änderungen des Leistungsumfangs oder Änderungen beim Auftragnehmer erzwingen eine Neuausschreibung und selbst geringfügige Änderungen müssen teilweise EU-weit bekanntgemacht werden. Bestimmte Fehler und andere Ereignisse während der Ausführung können eine Sperre des Auftragnehmers bei künftigen Ausschreibungen nach sich ziehen.
Der vorliegende Praxiskommentar zum BVergG 2018 erläutert diese Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Vergabe— und Vertragsrecht. Eine Vielzahl von Praxisbeispielen hilft Ihnen, die Phasen der Auftragsabwicklung, in denen diese Einflüsse des Vergaberechts zu beachten sind, zu bewerten und die möglichen Folgen bereits im Vorhinein zu erkennen. Darüber hinaus erhalten Sie einen leicht verständlichen Überblick über Möglichkeiten zur Vermeidung negativer Auswirkungen, sowohl für die Auftraggeber— als auch die Auftragnehmerseite.
Der übersichtliche Praxisratgeber ist für alle Mitarbeiter von Auftraggebern, Auftragnehmern und Bietern sowie für Berater, die an der Durchführung von Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz und an der Ausführung solcher Aufträge beteiligt sind, ein wichtiges Hilfsmittel zur möglichst „unfallfreien“ Abwicklung ihrer Projekte.
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218 Druckseiten
Ursprüngliche Veröffentlichung
2018
Jahr der Veröffentlichung
2018
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